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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Dieses grundlegende Verständnis hilft, die immer komplexeren Regelungen des Arbeitsrechts zu verstehen und auszulegen. Als Individualarbeitsrecht bezeichnet man die Regelungen, welche das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmer/innen regeln. Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Personalvertretungen. Tarifvertragsrecht und Streikrecht wiederum treffen Regelungen zum Umgang zwischen Gewerkschaften und den Arbeitgebern bzw. deren Verbänden. Anders als in anderen Staaten existiert in der Bundesrepublik Deutschland kein Arbeitsgesetzbuch. Daher verteilt sich das Arbeitsrecht auf eine nahezu unüberschaubare Vielzahl von Gesetzen und weiteren Regelungen.

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